Stadt hat neue Einnahmequelle gesichtet!

Sondernutzung von WegenWie bei der Überfliegung im Rahmen der Ermittlung der versiegelten Fläche für die neue Abwassergebühr festgestellt worden ist, werden oftmals städtische Wegeparzellen zweckentfremdet und z. B. für Komposter genutzt. Eigentümer dieser Anlagen müssen sich darauf einstellen, dass ihnen in Kürze ein Gebührenbescheid für die Sondernutzung öffentlicher Wege und Plätze ins Haus flattert. Wer natürlich – am besten noch heute – die Fläche räumt und sein eigenes Grundstück nutzt, wird dadurch belohnt, dass in diesen Fällen auf eine rückwirkende Festsetzung der Gebühr verzichtet wird.

Zukünftiges Benennungsverfahren für neue Straßennamen

Bundespräsidenten als Namensgeber

Der Namensstreit um die Vergabe neuer Straßennamen für den neu entwickelten Bereich der Housing Area war kompliziert und langwierig. So hat z. B.der Vorschlag des Magistrats, als Namensgeber römische Kaiser und Feldherrn vorzusehen für zahlreiche kontroverse Diskussionen geführt. Um künftige Streitigkeiten zu vermeiden und bei Bedarf schneller zu neuen Namen zu kommen, scheint jetzt eine parteiübergreifende Einigung in Sicht. Die Straßennamen sollen sich weder an einer Epoche noch an einem Geschlecht orientieren, sondern künftig an dem höchsten Amt im Staate. So ist vorgesehen, für neue Straßennamen zukünftig die Bundespräsidenten als Namensgeber vorzusehen. Von Heussallee über Scheelstraße, Rauer Weg bis Wulffengasse können alleine mit den bisherigen Bundespräsidenten 10 Straßennamen vergeben werden. Hinzu kommt die Gaucklerstraße für den aktuell amtierenden 11. Bundespräsidenten. In Anbetracht der schnellen Wechsel im Amt des Bundespräsidenten ist zu erwarten, dass auch für künftige Straßenerweiterungen und Neubaugebiete eine ausreichende Anzahl Namenspaten zur Verfügung stehen werden. Auch ist bei dieser Lösung nicht gänzlich ausgeschlossen, dass eines Tages auch ein weiblicher Name zum tragen kommen könnte. Dies liegt aber in der Hand der jeweiligen Bundesversammlung und entzieht sich daher dem Einfluss der städtischen Gremien.

April, April …

Die Artikel am 1. April waren wieder mit Vorsicht zu genießen

Gestern war mal wieder der 1. April und entsprechend einige nicht ganz ernstgemeinte Artikel auf der Ortsbeiratsseite enthalten. So wird es weder einen Umzug der Stadtverwaltung vom Schloß in das Alte Rathaus noch spezielle Sondertarife der EVB geben. Auch eine Videoüberwachung der Grillplätze ist nicht geplant, genauso wenig die Energiewende mit dem Bau von Windkraftanlage zum finanziellen Vorteil der betroffenen Stadtteile. Wahr hingegen ist, dass in den Schornsteinfegergebühren ein Betrag für den Kleidungswechsel steckt.

Neue Tarife der EVB

Künftig Wahlmöglichkeit für klassischen Tarif oder PLUS-Tarif

Strom-, Gas- und Wasserkunden der EVB Butzbach können künftig neben den bisherigen klassischen Tarifen als Alternative einen neuen PLUS-Tarif wählen. Ähnlich den Wohltätigkeits- oder Zuschlagsbriefmarken wird das Kilowatt Strom, der Kubikmeter Wasser oder Gas nicht zum normalen Preis verkauft, sondern mit einem Zuschlag. Dieser Zuschlag wird dann direkt an die Stadtkasse abgeführt und beispielsweise zur Finanzierung des Hallenbades oder einer Mehrweckhalle genutzt. Im Prinzip ändert sich nichts, nur der vom Kunden zu zahlende Preis ist höher.

Die Geschäftsführung sieht in den neuen Tarifen ein Zeichen für mehr Klarheit und Tranparenz. Gleichzeitig erhalten die Kunden mit den neuen Tarifen im Gegensatz zu den klassischen Tarifen auf Ihrer Rechnung nachvollziehbar dargestellt, wie sie mit ihren Rechnungsbeträgen zur Sanierung des städtischen Haushalts beitragen. Dies ist für Kunden klassischer Tarife bisher so leider nicht möglich. Mit dieser neuen Transparenz will die EVB laut Geschäftsführer Michael Weiß einen Beitrag für eine direktere Bürgerbeteiligung leisten und das Unternehmen als modernen Finanzdienstleister im Konzern der Stadt Butzbach stärken und weiter ausbauen.

Auf Nachfrage hat die Geschäftsführung der EVB mitgeteilt, dass eine Nutzung des PLUS-Tarifs nicht nur für Neuverträge möglich ist, sondern auch rückwirkend auf Altverträge angewandt werden kann. Alle Kunden der EVB werden deshalb in den nächsten Tagen angeschrieben und über die Möglichkeiten des neuen Tarifmodells informiert. Alle die rückwirkend ihren Vertrag auf den neuen Tarif umstellen, nehmen zusätzlich an einer Verlosung teil. Hauptpreis wird eine Jahreskarte für das Butzbacher Hallenbad während der Renovierungsphase sein. Für weitere Rückfragen stehen die Kolleginnen und Kollegen in den Servicebüros selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Videoüberwachung startet

Grillplätze und Sportstätten werden künftig Video überwacht.

Neue Wege geht die Stadtverwaltung bei der Überwachung der öffentlich zugänglichen Freizeitplätze im Stadtgebiet. Bereits bisher mussten sich Nutzer vorab um eine Erlaubnis zur Nutzung beispielsweise der städtischen Grillplätze bemühen. Diese Erlaubnis wird auch erteilt, wobei diverse Auflagen festgelegt werden. Leider kommt es aber immer wieder vor, dass die Einrichtungen auch ohne vorherige Anmeldung genutzt werden oder nach der Nutzung nicht wieder in einem ordnungsgemäßen Zustand verlassen werden. Weil eine Vor-Ort-Kontrolle schon alleine aus personellen Gründen nicht möglich ist, hat man im Rathaus ein Konzept entwickelt, die Plätze auch ohne großen Aufwand von zentraler Stelle überwachen zu können. Sämtliche öffentlichen Freizeit- und Grillplätze werden daher in den kommenden Tagen mit einer Videokamera ausgestattet. Diese Kameras werden so montiert, dass sie in der Regel nicht sichtbar sind oder in unerreichbarer Höhe in Baumwipfeln. Auch die Stromversorgung und die Bildübertragung in die Leitstelle im Rathaus, die im städtischen Ordnungsamt angesiedelt ist, ist bereits sichergestellt. Die EVB hat sich bereit erklärt, das Projekt als Pilotprojekt auch für andere Kommunen zu unterstützen und wird ein WLAN-Kabel für die Strom- und Datenübermittlung an jeden Standort verlegen. Eine Refinanzierung des Aufwands wird über Einnahmen aus entsprechenden Bußgelder erfolgen für ungenehmigte Nutzungen oder sonstige Verstöße erfolgen, so dass der städtische Haushalt nicht belastet wird. Insofern hat der Landrat als kommunale Aufsichtsbehörde der Umsetzung dieser Maßnahme bereits grünes Licht erteilt.

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