Projektvorstellung Limes-Radweg zwischen Ebersgöns und Pohl-Göns

Planung LimesradwegAm Montag, dem 29. Oktober 2012 wurde in einer gemeinsamen öffentlichen Sitzung der Ortsbeiräte Ebersgöns und Pohl-Göns die Planungen zum Limes-Radweg zwischen Pohl-Göns und Ebersgöns näher vorgestellt.

Im Bürgertreff Pohl-Göns wurden von Vertretern des Planungsbüros Kolmer und Fischer an Hand von Bildern und Skizzen die beiden möglichen Trassenvarianten detailliert vorgestellt und die Vor- und Nachteile erläutert.

Allgemein wurde hierbei zunächst ausgeführt, dass es sich bei der Verbindung zwischen Pohl-Göns und Ebersgöns um eine Querverbindung zum eigentlichen Limesradweg handelt. Für den Hauptweg ist eine Ausbaubreite von 3 m, für die Querverbindungen von 2,5 m vorzusehen. Abhängig davon, ob es sich um einen Haupt- oder Querweg handelt, beträgt die Förderung 70 oder 80 % der Baukosten.

Für die Verbindung zwischen Pohl-Göns und Ebersgöns wurden zwei unterschiedliche Trassenverläufe näher untersucht. Variante 1 sieht den Radweg direkt parallel auf der südlichen Seite entlang der Kreisstraße vor. Die Länge beträgt hierbei 2,650 km, bei einer Ausbaubreite von 2,50 m. Für diese Variante wären 12 Flurstücke von unterschiedlichen Eigentümern zu erwerben. Die Baukosten für Variante 1 wurden mit ca. 870.000 € veranschlagt. Hiervon wären durch die Stadt ca. 330.000 € zu finanzieren. Nicht berücksichtigt sind bei diesem Kostenansatz zusätzlich anfallende Kosten für Sicherungsmaßnahmen bei einer Unterquerung der B3 und an dem Bahnübergang. Ebenfalls bisher unberücksichtigt blieb der Bereich um den Lindenbaum, der als Naturdenkmal zwingend zu erhalten ist.

Variante 2 verläuft entlang der vorhandenen Bahntrasse und würde den bestehenden betonierten Weg vor Ebergöns nutzen. Die Länge dieser Strecke beträgt ebenfalls ca. 2,650 km, wobei jedoch lediglich 1,250 km auszubauen wären. Zur Durchführung der Maßnahme wären bei dieser Variante 3 Flurstücke zu erwerben, die alle im Besitz des gleichen Eigentümers sind. Ebenfalls als Vorteil bei dieser Variante wurde der nutzbare Unterbau der Gleisanlagen bewertet. Lediglich eine Lage von ca. 10 bis 15 cm Feinschotter müßte vorgesehen werden, um eine tragfähige Grundlage zu bilden. Auch wurde die ebene Trassenführung für die Nutzung als Radweg positiv bewertet.

Die Kosten für Variante 2 wurden mit 220.000 € angegeben. Der seitens der Stadt Butzbach zu tragende Teil beträgt hierbei ca. 95.000 €.

Im Vergleich der beiden Varianten würde mit Variante 1 deutlich mehr Fläche versiegelt werden, es wären zusätzlich 9 Flurstücke von unterschiedlichen Eigentümern zu erwerben und die Baukosten würden um rund 600.000 € höher liegen.

Im weiteren Verlauf wurden die beiden Varianten auch aus Sicht von Umwelt- und Naturschutz bewertet. Hierbei wurde detailliert erläutert, dass der Eingriff in Natur- und Landschaft aus ökologischer Sicht bei Variante 2 deutlich geringer ist. Die gesamte Trasse der Variante 2 könnte zudem eine Aufwertung erfahren, weil mit der Nutzung als Radweg zum einen die Gleisbereiche nicht mehr chemisch behandelt werden würden und sich ein echtes Schotterbiotop am Fuße des Bahndammes entwickeln könnte. Zum anderen würde der Bereich im Wald aufgewertet, weil der Radweg zu einem zusätzlichen ökologisch wertvollen Waldrand führen würde. Bei dem zur Zeit auf dem Trassenbereich vorhandenem Bewuchs handelt es sich um ein Vorwaldstadium, dem nicht die Bedeutung beigemessen werden könnte, wie dem übrigen Wald. Im Gegenzug müßte bei Variante 1 für den Radweg ein Engriff in den vorhandenen Waldbestand vorgenommen werden, ohne dass gleichzeitig eine ökologische Verbesserung dadurch erzielt werden könnte. Auch würde Variante 1 bedeuten, dass nicht nur eine größere Waldfläche betroffen wäre, sondern auch ein Verlust landwirtschaftlicher Fläche damit einhergehen würde.

Bezüglich der Wildkatze, die im Bereich der Bahntrasse gesichtet worden sei, wurde zwar bestätigt, dass es sich hierbei um eine besonders schutzbedürftige Art handelt. Allerdings wurde verneint, dass der Radweg eine unmittelbare Gefährdung für die Wildkatze darstellt oder das Aufzuchtgebiet nachhaltig stören würde.

Die ebenfalls oft angeführte mögliche Beunruhigung des Wildes wurde relativiert. Eine lineare Struktur des Weges wirkt sich hierbei günstig aus. Problematisch wird es, wenn von einem linearen Weg abgewichen würde. Als störend für das Wild wird weniger der Radfahrer angesehen, sondern eher freilaufende Hunde, die abseits der Wege umherlaufen und so die vorgegebene lineare Struktur verlassen.

Auf entsprechende Nachfrage verneinte der Vertreter der Unteren Forstbehörde die Annahme, dass die Bejagung in dem Bereich der Bahntrasse bei Variante 2 signifikant eingeschränkt würde. Auch stellte er in der Diskussion klar, dass ein angesprochenes Lichtraumprofil nicht bedeute, dass beidseits des Radweges eine zusätzliche Fläche bei der Walddurchquerung freigehalten werden müßte. Das Profil müsse so bemessen sein, dass es der vorgesehene Nutzung entspreche, was hier bedeutet, dass es lediglich für die Nutzung als Radweg ausreichend sein muss.

Die Planungen wurden von den Anwesenden ausgiebig diskutiert und Fragen umfassend beantwortet.

Bezüglich der weiteren Planungen führte der Vertreter des Planungsbüros aus, dass der Abschluß der Planungen bis März 2013 vorgesehen sei. Der Förderbescheid werde für das dritte Quartal 2013 erwartet, so dass die Ausschreibung der Massnahme noch im vierten Quartal 2013 erfolgen könnte. Mit dem Bau der Radwegeverbindung könnte nach den derzeitigen Planung sodann Anfang 2014 begonnen werden.

[Die Skizze zeigt die beiden zur Diskussion stehenden Trassenverläufe.]